Die Unionsliste benennt jene invasiven Arten, für die nach der zugrunde liegenden EU-Verordnung Mindeststandards zur besseren Vorbeugung, Früherkennung, Monitoring und Management gelten. So soll die Kontrolle und Verringerung möglicher Schäden verbessert werden. In der gesamten EU gehen Experten sogar von rund 12.000 gebietsfremden Arten aus, von denen etwa 15 Prozent als invasiv eingestuft werden, und damit potenziell Schäden ausrichten.
Einheitliches Vorgehen in der EU
Die EU hat sich das Ziel gesetzt, einheitliche Mindeststandards in einer Verordnung zu definieren. Invasive Arten in einem frühen Verbreitungsstadium sollen im Sinne der Verordnung vollständig bekämpft werden. In solchen Fällen soll laut Verordnung die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Ist eine flächendeckende Bekämpfung nicht mehr möglich sieht die Verordnung Managementmaßnahmen vor.
Besondere Maßnahmen für besondere Flächen
Auf schutzwürdigen Flächen wie in Naturschutz- oder Natura-2000-Gebieten kann es dennoch erforderlich sein, Maßnahmen auch bei hohem Aufwand umzusetzen.