Seit dem 4. Januar 2022 sind schrittweise bestimmte Stoffe in Tätowiermitteln und „Perma-nent Make-ups“ in der Europäischen Union beschränkt. Nach der Europäischen Chemikali-enverordnung (REACH) wird die Verwendung von Stoffen mit bekannten und vermuteten ge-sundheitsschädigenden Wirkungen reguliert und Höchstkonzentrationen für diese Stoffe in Tätowiermitteln festgelegt. Bislang gibt es keine verbindlichen Kriterien, nach denen eine Si-cherheitsbewertung von Tätowiermitteln erfolgen kann. Daher hat das Bundesinstitut für Risi-kobewertung (BfR) Mindestanforderungen für Tätowiermittel und Prüfmethoden für Hersteller und Inverkehrbringer erarbeitet, da diese für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich sind.
- Was sind Tätowiermittel und „Permanent Make-ups“?
- Gibt es Pigmente, mit denen man sich unbedenklich tätowieren kann?
- Wo finde ich eine Liste der Farben, die unbedenklich sind?
- Wie schätzt das BfR das gesundheitliche Risiko von Pigment Blau 15:3 und Pigment Grün 7 ein?
- Gibt es besondere gesundheitliche Risiken für das Tätowieren während der Schwangerschaft oder des Stillens?
- Werden Tätowiermittel von der amtlichen Überwachung geprüft?
- Variieren die Partikelgrößen der Pigmente in Abhängigkeit von der Farbe und wird die spezifische Partikelgröße auf den Farbpigmentbehältern angegeben?
- Wo sieht das BfR noch Forschungsbedarf?
- Können Tätowiermittel krebserzeugende Stoffe enthalten?