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Senat will neuen Vorstoß für Drug-Checking
Die Berliner Clubgänger konsumieren Drogen vor allem, um wachzubleiben und die Nacht durchtanzen zu können. Berlin nimmt offenbar einen neuen Anlauf zum Drug-Checking. Das bedeutet, es werden Möglichkeiten gesucht, Drogen auf ihre Qualität und Reinheit zu prüfen, um sicherzustellen, dass Drogenkonsumenten ihrer Gesundheit nicht noch mehr schaden als ohnehin schon. «Der politische Wille ist da, aber die rechtlichen Hürden sind hoch», sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kolat am Mittwoch bei der Vorstellung einer Studie zum Thema Drogenkonsum in der Berliner Partyszene.
Von einzelnen Drogen konsumieren Partygänger sogar ein Vielfaches gemessen am Durchschnitt. Sie setzen die Substanzen gezielt zum «Befindlichkeitsmanagement» ein, etwa einen Wachmacher zum Aufputschen, um 20 Stunden tanzen zu können, und danach etwas Sedierendes, um wieder runterzukommen. Die Studie ist nicht repräsentativ. Berliner Club- und Partygänger sind demnach überdurchschnittlich gebildet.
Knapp 75 Prozent hatten Abitur oder einen Hochschulabschluss. Knapp ein Drittel studierte, 41 Prozent hatten einen Job im Angestelltenverhältnis. Die weitaus meisten Befragten halten sich an legale Drogen wie Alkohol und Nikotin . Rund 50 Prozent sagten das für Amphetamin, zum Beispiel Speed, 49 Prozent für Ecstasy oder MDMA.
36 Prozent der Feiernden hatten Kokain genommen und 32 Prozent das Narkosemittel Ketamin.
Rechtlich ist Drug-Checking nicht möglich, anders als in der Schweiz oder den Niederlanden.
52 Prozent der Befragten sagten, sie würden Drogen nehmen, um zu feiern, Spaß zu haben und ihre Stimmung zu verbessern. Die Erkenntnisse sollen dem Senat jetzt als Grundlage dienen, um seine Präventionspolitik neu auszurichten. Den Befragten waren Aufklärung und Prävention zwar auch wichtig, an erster Stelle wünschten sie sich aber das erwähnte Drug-Checking. «Die Studie hat ergeben, dass das Angebot einer Substanzprüfung vor Ort für sinnvoll erachtet wird», sagte Kolat.
« Wir sind in Berlin in Gesprächen auf verschiedenen Ebenen, um zu prüfen, wie wir es in den bestehenden bundesrechtlichen Grenzen ermöglichen könnten». « «Wir fordern, dass auf Veranstaltungen die Möglichkeit des Drug-Checking eingeführt wird, etwa nach dem Vorbild der Schweiz oder der Niederlande, um aufzuklären, aber auch, um die Dosis einzuschätzen.» Der MDMA-Anteil in Ecstasy-Pillen sei heute etwa viermal so hoch wie früher. « Auch in anderen Drogen ist Experten zufolge der Wirkstoffgehalt heute viel höher, zum Beispiel im vielfach als harmlos geltenden Cannabis.
Der Senat möchte wissen, welche Drogen die Berliner nehmen.
Eine wissenschaftliche Untersuchung der Berliner Drogenszene soll als Basis für die künftige Drogenpolitik des Senats dienen. Auch «Drug-Checking» hatte die Koalition sich vorgenommen. Der Senat plant eine Studie zum Drogenkonsum von Clubgängern. Da es zu dieser Beobachtung mangels Datenlage bisher aber keine empirischen Erkenntnisse gibt, soll mittels anonymisierter Fragebögen und Experteninterviews eine Grundlage geschaffen werden, auf der die Drogen-und Präventionspolitik der rot-rot-grünen Koalition aufbauen kann.
Konkret möchte der Senat wissen, wer wie was konsumiert. Im Koalitionsvertrag hat sich Rot-Rot-Grün eine liberalere Drogenpolitik vorgenommen, zu der auch das sogenannte «Drug-Checking» gehören soll. Dabei werden illegal erworbene Substanzen auf ihren Reinheitsgrad und Inhaltsstoffe überprüft. Die Clubcommission sei bereit, mit dem Senat beziehungsweise den mit der Studie beauftragten Akteuren zusammenzuarbeiten.
Drug-Checking ist schwer umzusetzen
Hier müsse man sehen, in welcher Form eine Überprüfung illegaler Substanzen möglich sei. Bereits in den neunziger Jahren gab es ein entsprechendes Projekt in Berlin, wogegen die Staatsanwaltschaft ermittelte.
Rechtlich unklar ist zum Beispiel, ob die Tester sich während der Untersuchung der Substanzen strafbar machen, weil sie die Drogen «besitzen».
Weitere vom Senat geplante Projekte im Drogenbereich sind laut Koalitionsvertrag «die Weiterentwicklung von Drogenkonsumräumen, die Vergabe von sauberen Konsummaterialien und die Entsorgung des gebrauchten Materials sowie die Prüfung eines Projektes zur Naloxonanwendung bei Opiatvergiftung».