Rund um Cannabis als Medizin

Leider bilden sich noch viel zu wenige Ärzte und Ärztinnen weiter, was die Versorgung von Patienten mit Cannabis als Medizin angeht. Ein reges Interesse an Fortbildungsmaßnahmen zeigt, dass sich immer mehr Ärzte und Ärztinnen sich für das Thema Cannabis als Medizin interessieren. Aber eine ebenso große Hürde sind die die sehr hohen Kosten, die Patienten aufbringen müssten, wenn die Krankenkasse keine Unterstützung gibt. Die pharmakologischen Wirkungen von Hanf sind erst in jüngster Zeit in den Fokus der medizinischen Forschung gerückt. Verantwortlich für die Wirkungen sind Inhaltsstoffe, die als Cannabinoide bezeichnet werden; allen voran d9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol.

Die medizinische Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden wird derzeit intensiv erforscht. Das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel der UN verlangt im Artikel 28 eine nationale Behörde, die die Verwendung reguliert und kontrolliert. Erstes europäisches Land, das eine solche Regelung traf, waren die Niederlande, wo seit 2001 medizinisches Cannabis Patienten verschrieben werden kann. Schon vorher war die Selbstversorgung über halblegale Coffeeshops geduldet worden, die einige Patienten weiterhin dem neuen verschriebenen medizinischen Cannabis vorzogen.

In Deutschland ist Cannabis seit dem 10. März 2017 ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel, das theoretisch von jedem Arzt verschrieben werden kann, wenn dieser den Einsatz als sinnvoll erachtet. In vielen Ländern der Europäischen Union, zum Beispiel seit 2018 Portugal, Dänemark, Polen, Frankreich, Großbritannien, wurden nationale Programme für verschreibungspflichtiges medizinisches Cannabis aufgelegt; eine einheitliche Reglung in der EU existiert bisher aber nicht. Stand 2018, hatten aber nur vier Länder, Deutschland, Kanada, Israel und die Niederlande, Cannabis auch als Kraut für den medizinischen Gebrauch freigegeben. Kompliziert ist die Sachlage in den USA, wo es je nach Bundesstaat viele abweichende Regelungen gibt.

Die Regelung für Cannabis als Medizin, bezahlt durch die Krankenkassen, ist nicht so leicht wie es einem scheint. Der Arzt kann dir ein Rezept ausstellen, die Entscheidung ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden liegt zum einen beim GBA – Gemeinsamer Bundesausschuss, zum anderen beim MDK – Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Der MDK stellt sich sehr oft gegen die Entscheidung des Arztes. Es ist eine große Hürde, diese nahezu Behinderung des Gesetzes zu überwinden, aber wie oben erwähnt, gibt es immer mehr Gerichtsprozesse gegen den MDK, die die Entscheidungshoheit beim Arzt sehen. Cannabis als Medizin ist seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig. Für die Ärzte bedeutet das nun, dass sie selbst entscheiden können, ob sie einem Patienten Cannabis verschreiben oder nicht. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass einige Ärzte dem Cannabis noch nicht so ganz trauen, auch wenn das natürlich Unsinn ist.

Die meisten Ärzte und Ärztinnen sind noch nicht weitergebildet, was Cannabis als Medizin angeht. Es gilt den Schutz der Patienten und es selbst verständlich auch der Ärzte im Auge zu behalten. Das Cannabis auf Rezept gibt es nur aus der Apotheke.

Ärzte können nun kranken Menschen medizinisches Cannabis auf Rezept verschreiben und die Krankenkassen müssen den Patienten die Kosten dafür erstatten. Eine gute Hilfe dabei sind Patientenorganisationen wie die Berliner Cannabishilfe oder CAPA Patientenverein, als auch die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabinoide als Medizin: www.cannabis-med.org . Ärzte, die Cannabis verordnen, müssen in der Regel ein Jahr nach dem Behandlungsbeginn bestimmte Daten in anonymisierter Form an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übermitteln. Immer mehr Firmen kommen auf den Cannabis als Medizin-Markt und bieten eine große Anzahl unterschiedlicher Sorten an.

Cannabis als Medizin wird in Deutschland angebaut und auch in Apotheken verkauft. Fehlende Studien und Ausreden der Politik – was den Krankenkassen und Ärzten wieder die Scheu vor Cannabis bietet. Zwei Jahre sind vergangen und ein Gerenne von Arzt zu Arzt ist seit 2017 ausgebrochen, aber zu welchem soll ich jetzt noch gehen? Frust macht sich breit und die Hoffnung auf schmerzfreie Zeiten zerfällt. In der Politik ist man sich nicht einig, wie man die Situation handhaben soll, doch ein Hoffnungsschimmer bleibt uns versprochen. Zahlreiche Cannabis als Medizin Anträge wurden seit 2017 gestellt und nur sehr wenige wurden genehmigt. Es kam der März 2017, das Jahr, als entschieden wurde dass es in Zukunft Cannabis als Medizin geben wird.

Seit 2017 sollte es für die Patienten einfacher werden Cannabis als Medizin auf Rezept zu erhalten, doch weit gefehlt.

Durch die Gesetzgebung gilt pharmazeutisches Cannabis als Rezepturarzneimittel, für das Aufschläge in der Apotheke von bis zu 100 Prozent entfallen. Unter den hohen Preisen für Cannabis aus der Apotheke leiden vor allem die Selbstzahler – also diejenigen, die ihr Cannabis mit einem Privatrezept in der Apotheke erhalten, aber gesetzlich versichert sind. Das sind zum Beispiel Patientinnen und Patienten, deren Antrag auf Kostenübernahme von ihrer Krankenkasse abgelehnt wurde. Die Zulassung von Fertigarzneimitteln durch das BfArM erfolgt auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes. In Kooperation mit internationalen Institutionen überwacht das BfArM dabei auch Anbau, Herstellung, Handel sowie Import und Export von Betäubungsmitteln.

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