Lebensmittel aus der Hanfpflanze liegen im Trend. Neben wertvollen Nährstoffen können in einigen Produkten allerdings gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten sein.
Das Wichtigste in Kürze:
- Hanfsamen enthalten hochwertiges Eiweiß, Fettsäuren und Ballaststoffe. Samen, Eiweißpulver und Öle sind Lebensmittel.
- Hanfhaltige Lebensmittel können messbare Mengen des psychoaktiven THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten, auch wenn in Europa nur THC-armer Hanf verwendet werden darf.
- Der Verkauf von Hanftee (Blätter, Blüten) gilt nach einem BGH-Grundsatzurteil als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
- Lebensmittel, die ganz oder teilweise aus den Blättern oder Blüten der Pflanze hergestellt sind, weisen häufig höhere THC-Werte auf.
- Gerade bei Vielverzehrern, Kindern oder Schwangeren sind dadurch gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich.
Was möchte Frau Lemke dagegen tun?
Am 24. März 2021 hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs BGH in einer Grundsatzentscheidung (6 StR 240/20) festgestellt, dass der Verkauf von Hanftee (auch wenn er aus THC-armem Nutzhanf gewonnen wurde) nicht erlaubt ist und als strafbares Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gilt.
Der Verkauf von trinkfertigem Hanftee (Aufguss von Nutzhanfblättern oder -blüten) oder die Verwendung in einer Limonade gilt nicht als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, könnte aber ein Verstoß gegen die Verordnung über neuartige Lebensmittel sein, wonach diese Lebensmittel eine Zulassung benötigen würden. Ein mit entharzten Hanfblüten hergestelltes Bier gab es allerdings bereits vor 1997.
In Österreich sind Hanfblätter mit einem THC-Gehalt unter 0,3 Prozent zur Verwendung als Kräutertee dagegen legal, müssten im Zuge der gegenseitigen Anerkennung also auch nach Deutschland importiert werden dürfen. Dazu gibt es jetzt einen Antrag auf Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB beim BVL.
Insgesamt ist die Rechtslage sehr komplex. Rechtsverbindliche Auskünfte zu den betäubungsmittelrechtlichen Fragen gibt die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ansässige Bundesopiumstelle.