Tiere füttern in der Stadt

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Tiere füttern

Grundsätzlich ist eine Fütterung erlaubt.

Die Bußgelder variieren je nach Stadt und können bis zu 5.000 Euro betragen.

Tierfütterung in der Stadt

Nicht nur Hunde, Hamster und zahme Stubentiger tummeln sich in der Stadt, sondern auch zahlreiche wilde Vertreter der Fauna. Besonders im Winter tauchen jedes Jahr verstärkt Futterplätze für Vögel oder freilebende Katzen auf.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland kein Gesetz, dass die Fütterung wilder Vögel verbietet. Grundsätzlich kann es der Vermieter nicht untersagen, die Tiere zu füttern. Hinterlässt das Anlocken der Vögel allerdings Schäden am Haus oder bei den anderen Hausbewohnern, sieht die Sache anders aus. Kommt es durch die Fütterung zu einer starken Verschmutzung auf dem Balkon des Nachbarn oder werden größere Vögel wie Tauben und Rabenvögel angelockt, sieht die Rechtsprechung darin eine Einschränkung der Mieterrechte.

In diesem Fall kann der Vermieter die Vogelfütterung sehr wohl verbieten.