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Cannabis im Straßenverkehr
Der Konsum von Cannabis
Cannabis ist die botanische Bezeichnung der Hanfpflanze. Etwas anderes gilt jedoch, wenn Cannabis im Straßenverkehr verwendet wird. In diesem Fall muss mit verschiedenen Rechtsfolgen gerechnet werden, denn § 24a des Straßenverkehrsgesetzes verbietet Cannabis im Straßenverkehr.
Sanktionen im Überblick
Der bloße Konsum von Cannabis im Straßenverkehr stellt eine bloße Ordnungswidrigkeit dar . Neben Strafverfolgung und Bußgeldern drohen zudem Punkte in der Verkehrssünderkartei in «Flensburg» sowie ein Fahrverbot oder sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis, also der Führerscheinentzug. Zudem kann die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung angeordnet werden.
Strafen und Bußgelder
Wer gegen das Verbot von Cannabis im Straßenverkehr verstößt, erhält als Ersttäter ein Bußgeld über 500 Euro, 2 Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Fahrverbot über einen Monat. Beim zweiten Verstoß erhöht sich das Bußgeld auf 1000 Euro, neben 2 Punkten in «Flensburg» wird beim zweiten Mal ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt. Ab dem dritten Verstoß beträgt das Bußgeld 1500 Euro neben einem dreimonatigen Fahrverbot. Wem eine Gefährdung des Straßenverkehrs bzw.
Bei einer Strafverurteilung wird regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet. auch wenn der Betroffene glaubte, das Fahrzeug noch sicher führen zu können.
Führerscheinentzug: Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
Ein Fahrverbot wird lediglich für eine begrenzte Zeit ausgesprochen, der Führerschein als Nachweis und Dokument der Fahrererlaubnis vorübergehend eingezogen .
Nachweis des Cannabiskonsums
Der Konsum von Cannabis kann über Untersuchung von Körperflüssigkeiten oder einer Haarprobe nachgewiesen werden. Im Blut ist ein Einzelkonsum bis zu 6 Stunden nach dem Konsum nachweisbar, bei häufigerem Konsum bis zu 24 Stunden. In Urinproben ist Cannabis bis zu mehreren Wochen nachweisbar, bei einer Haarprobe mehrere Monate. Für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ist dagegen der bloße Nachweis hinreichend, dass Cannabis konsumiert wurde.
MPU und ärztliches Gutachten
Beim Nachweis einer nur geringen Menge von THC im Körper und beim Fehlen weiterer erschwerender Umstände kann es sein, dass die Anordnung einer MPU unterbleibt. Die MPU besteht aus einem medizinischen und einem psychologischen Untersuchungsabschnitt. Im medizinischen Teil der MPU wird ein körperlicher Befund erhoben, zudem wird der Betroffene vom Gutachter nach seinem Konsumverhalten gefragt. Im psychologischen Teil der MPU wird untersucht, ob der Betroffene sein Fehlverhalten einsieht und welche Strategie er hat, um ein zukünftiges Fehlverhalten zu vermeiden.