Vor dem Hintergrund des Beschränkungsvorschlags der ECHA für verbindliche Regelungen für Inhaltsstoffe in Tätowiermitteln hat das BfR mögliche gesundheitliche Gefahren und Risi-ken der Pigmente Blau 15:3 und Grün 7 betrachtet. In seiner Stellungnahme Nr. 039/2020 vom 8. September 2020 kommt das BfR zu dem Ergebnis, dass die derzeit verfügbaren Daten für beide Pigmente nur eine vergleichsweise geringe Toxizität nahelegen, die vorhandene Datenlage zu den gesundheitsgefährdenden Eigenschaften beider Pigmente jedoch unvollständig ist.
Eine gesundheitliche Risikoeinschätzung für die Anwendung in Tätowiermitteln ist für das BfR daher zurzeit nicht möglich. Dies betrifft insbesondere auch mögliche gesundheitliche Risiken, die mit der Injektion dieser Stoffe in tiefere Hautschichten (intrader-male Applikation) verbunden sind. Das BfR empfiehlt, die Datengrundlage für beide Pigmente zu verbessern.
Die vollständige Stellungnahme des BfR zur Risikoeinschätzung beider Pigmente gibt es unter dem folgenden Link: