Drogen und Musik
Der Gebrauch von Rauschdrogen – in diesem Sinne wird der Begriff Droge hier gebraucht – geht bis in die Frühzeit der Menschheitsgeschichte zurück. Eine nicht genau identifizierbare Rauschdroge wird bereits im Gilgamesch-Epos erwähnt, Opium taucht als „Nepenthes“ bei Homer auf, und die Bereitung von Wein wird in den Felsengräbern Altägyptens dargestellt. Der Einfluss von Drogen auf Musik kann auf sehr verschiedenen Ebenen erfolgen: auf der Ebene der Produktion (Komposition), der Reproduktion (Interpretation) und der Rezeption.
Beim Gebrauch von sakralen Drogen können diese Ebenen sogar zusammenfallen. Beispiele dafür sind die Rituale mit psilocybinhaltigen Pilzen der mexikanischen Indianer – 1962 hat der Ethnologe Gordon Wasson die Gesänge einer Schamanin auf Tonband aufnehmen können – und der Rastafari-Kult in Jamaika, der mit Haschischkonsum verbunden war. Bei uns spielen Drogen erst seit etwa fünfzig Jahren auf allen drei Ebenen der Musik eine wesentliche Rolle: seit den Zeiten von Rock ’n‘ Roll, Beat und Hippie-Bewegung.
Der Literaturwissenschaftler Alexander Kupfer unterscheidet in seiner Kulturgeschichte der Drogen drei Phasen des Drogengebrauchs: die Verwendung von Drogen für rituelle, sakrale Zwecke, den Einsatz als Arzneimittel und den missbräuchlichen Einsatz, der zu bestimmten Zeiten zum gesellschaftlichen Problem wurde.
Die Anwendung von Drogen war zunächst immer legal, bis nach Bekanntwerden schwerwiegender gesundheitlicher Schädigungen und einem massenhaften Missbrauch gesellschaftliche Probleme auftraten, die zu Einschränkungen bis hin zu Verboten führten, sodass in Abhängigkeit von Kulturkreis und Zeitalter legale und illegale Drogen unterschieden werden müssen. Im europäisch/nordamerikanischen Kulturkreis sind gegenwärtig nur Alkohol und Tabak (Nicotin) legale Drogen.
Zu den meist benutzten, heute illegalen Rauschdrogen gehören Cannabis (Marihuana, im Drogenjargon auch Weed, Gras, Tee, Reefers), Opiate (Opium oder Opiumtinktur, Morphin, Heroin), Cocain, Lysergsäurediethylamid (LSD) und die Amphetamine als Aufputschmittel (Methamphetamin, Methylendioxymethamphetamin = Ecstasy). Von geringerer Bedeutung sind Meskalin (im Kaktus Peyotl enthalten) und Psilocybin (in Pilzen der Gattung Psilocybe).
Zur Geschichte der Verbote
In Deutschland war eine der ersten restriktiven Maßnahmen gegen Rauschdrogen das Reinheitsgebot für Bier, das sich vor allem gegen Zusätze von Bilsenkraut (zentral erregende Wirkung des Hyoscyamins!) richtete. Die heute illegalen Drogen waren bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts, soweit sie zu dieser Zeit bereits bekannt waren, ohne große Probleme in den Apotheken zu erhalten. Mit der Verordnung, betreffend den Verkehr mit Apothekerwaaren vom 25. März 1872 wurde das Feilhalten und der Verkauf von Opium, Morphin, dessen Salzen, den anderen Alkaloiden des Opiums einschließlich des Codeins sowie ihren Zubereitungen zu Heilzwecken den Apotheken vorbehalten.
1878 wurden Codeinum et eius salia, Herba Cannabis Indicae, Morphinum et eius salia sowie Opium unter ärztliche Verschreibungspflicht gestellt. 1891 kamen Cocain, 1896 Heroin dazu. Wegen des Missbrauchs im 1. Weltkrieg wurden in Deutschland 1917 ein Erlaubnisschein für die Abgabe und eine Nachweispflicht von Opium und anderen Betäubungsmitteln durch Lagerbuchführung eingeführt. Cocain war bereits einbezogen.
1925 wurde das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) verabschiedet. Stoffe im Sinne des Opiumgesetzes waren Rohopium, Opium für medizinische Zwecke, Morphin, Diacetylmorphin (Heroin), Cocablätter, Rohcocain, Ekgonin, Indischer Hanf sowie alle Salze des Morphins, Diacetylmorphins (Heroins), Cocains und Ekgonins. Großbritannien hat mit der Dangerous Drugs Act 1920 Opiate und Cocain, 1928 auch Cannabis verboten. Cannabis ist in den USA seit 1937 verboten.
Wesentlichen Anteil am Zustandekommen dieses Verbotes hatte Harry Anslinger als Commissioner of Narcotic Drugs der USA. MDMA ist in Großbritannien bereits seit 1977 verboten, in Deutschland seit dem 1. 8. 1986 in Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes und somit weder verkehrs- noch verschreibungsfähig. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts war die Verwendung von Rauschdrogen punktuell, sie betraf immer nur einzelne Individuen oder kleinere Gruppen.
In diesem Themenbereich gibt es nicht nur Forschung und Studien, es gibt auch schon ein paar interessante Videobeiträge: